Für ein Höchstmaß an Selbstbestimmung

Unser Leistungsspektrum richtet sich an Menschen, die von einer psychischen Erkrankung betroffen sind. Dabei orientieren wir uns an dem aktuellen Rahmenvertrag III für Hessen (Stand 01.07.23), gemäß § 125 Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Verbindung mit den §§ 126 ff. SGB IX für Menschen mit Behinderungen, in Form von Assistenzleistungen im Sinne des § 78 SGB IX und den Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 81 SGB IX , dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen. Die Umsetzung erfolgt durch qualifizierte und kompensatorische Assistenzleitungen, um eine selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltags, einschließlich der Tagesstrukturierung, zu fördern. 

Im Vordergrund unserer Arbeit steht das Ziel, unseren Bewohnern eine geschützte Wohnmöglichkeit zu bieten, in der sie sich mit all ihren Stärken und Schwächen wohlfühlen können. Wir wollen die psychisch kranken Bewohnerinnen und Bewohner auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung begleiten, sie in ihrer individuellen Entwicklung fördern und ihnen ein Höchstmaß an Selbstbestimmung ermöglichen. 

Im Vordergrund steht das Ziel unseren Klientinnen und Klienten einen geschützten Lebensraum zu bieten, in dem sie sich mit ihrer individuellen Persönlichkeit angenommen und wertgeschätzt fühlen. Mit menschlicher Zuwendung und Professionalität begleiten wir unsere Klientinnen und Klienten und stehen auch den Angehörigen im Prozess der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützend zur Seite. 

Unser christliches Selbstverständnis führt zu einer Haltung, die von Achtung, Freundlichkeit und Verantwortungsbewußtsein für jeden Menschen geprägt ist. Grundlage unseres Dienstes nach BTHG III (Bundesteilhabegesetz III) sind: Stärkung der Selbstbestimmung, Verbesserung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Individuelle Teilhabeplanung und Reduzierung von Barrieren. Die Qualität dieser Leistungen ist für uns von höchster Bedeutung, un eine individuelle Befähigung und Entwicklung zu ermöglichen. Unsere Mitarbeitenden sind daher bestrebt, durch Fachkompetenz, Empathie und Einsatzbereitschaft eine „Wohlfühlatmosphäre“ aus Sicherheit, Geborgenheit, Annahme und Optimismus zu schaffen, in der sich unsere Klienten und Klientinnen bestmöglich in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weiter entwickeln können. In der praktischen Arbeit unterstützen wir dies, in dem jeder Klient einen Bezugsbetreuer erhält. Dieser ist erster Ansprechpartner für alle Themen, Wünsche und Herausforderungen.

Unsere Hauptzielgruppe richtet sich an 18- bis 60 jährige, chronisch psychisch erkrankte Menschen, welche vorübergehend oder dauerhaft nicht selbstständig Leben können. Menschen, die eine primäre Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit aufweisen, können von uns nicht adäquat betreut werden. Personen mit anderen als seelischen Behinderungen, pflegebedürftige und stark körperbehinderte Menschen (z. B. Rollstuhlfahrer) können ebenfalls nicht aufgenommen werden.