Leitung, Ansprechpartnerin und COVID-19 Beauftragte

Elvira Seitz
Einrichtungsleitung
COVID-19-Beauftragte oder -Beauftragter
Durch die Corona-Pandemie sind die Anforderungen an eine Einrichtung stark gewachsen. Aufgrund des dynamischen Geschehens bedarf es einer steten Anpassung der Vorgänge aufgrund stetig aktualisierter Informationen (Verordnungen, Gesetze, Fachinformationen). Maßnahmen zum Schutz aller sind konsequent umzusetzen. Zu dem ergibt sich für Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Angehörigen, Personal sowie Verantwortliche und Netzwerkpartner außerhalb der Einrichtungen vermehrt Gesprächsbedarf. Deshalb soll jede Einrichtung eine feste Ansprechperson benennen (sog. COVID-19-Beauftragte oder -Beauftragter). Im Folgenden sind die Aufgaben definiert, die diese Person wahrnehmen sollte.
a) Grundsätzliches zu den Aufgaben einer COVID-19-Beauftragung:
- Die Aufgaben beziehen sich aufdie aktuelle pandemische Lage durch SARS-CoV-2
- die Beauftragunggilt für die Zeit der Pandemie
- die Aufgaben werden im Auftrag und in Absprache mit der Einrichtungsleitung umgesetzt
- auf der Webseite der Einrichtungen sind der Name des/der COVID-19-Beauftragten sowie das Schulungsangebot („Helfen mit Herz und Verstand“: https://www.pflege-in-hessen.de/covid-19-schulungen/) anzugeben.
b) Konkrete Aufgaben COVID-19-Beauftragte oder -Beauftragter:
- Verantwortliche Ansprechperson für die Durchführung des klinischen Monitorings nach den Empfehlungen des RKI
- wiederkehrende Schulungen des Personals zu den erforderlichen allgemeinen Hygienemaßnahmen gemäß RKI-Empfehlung
- Unterstützung der Einrichtungsleitung hinsichtlich Einhaltung der Maßgaben des Schutzkonzeptes des Landes und der Einrichtung
- achten auf Einhaltung regelmäßiger Schulungen des Personals hinsichtlich Hygienemaßnahmen
- Information der Bewohnerinnen und Bewohner über erforderliche Maßnahmen (z. B. Tragen von Masken, Kontaktreduktion innerhalb der Einrichtung)
- Kenntnis der aktuellen Empfehlungen zu COVID-19 (RKI, KRINKO etc.) einschließlich der Bezugsquellen, ggf. Information der Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter
- Kenntnis der aktuellen Corona-Verordnungen und Gesetze zur Entlastung der Einrichtungsleitung (rechtliche und fachliche Aspekte, Arbeitsschutzbe-stimmungen)
- Kenntnis über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Unterstützung durch Laienhelfer.
Kontakt
"Haus des Lebens"
gemeinnützige GmbH
Besondere Wohnform für
psychisch kranke Menschen
Kaiserstrasse 23-31
35745 Herborn
Tel: 02772 5716587
Fax: 02772 5760-100
E-Mail: e.seitz(at)hausdeslebens.de
Weitere Informationen finden Sie im Download-Center.