Kurzzeitpflege

Wer seine Angehörigen zu Hause pflegt und betreut, möchte sie in Zwischenzeiten wie beispielsweise bei Urlaubsreisen gut versorgt wissen. Daher nimmt das Haus des Lebens auch Bewohner für einen kurzen Zeitraum in die sogenannte Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege auf. Wenn ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegekasse einen wesentlichen Anteil der Pflegekosten. Damit eine Kurzzeitpflege im gewünschten Zeitraum ermöglicht werden kann, sollte frühzeitig mit dem Haus des Lebens Kontakt aufgenommen werden.

„Der ganze Mensch liegt uns am Herzen.“

Kontakt

DGD Haus des Lebens gGmbH
Seniorenzentrum Aartalsee
Königsberger Str. 29
35649 Bischoffen

Tel: 06444 925-0
Fax: 06444 925-100
E-Mail: info(at)hdl-bischoffen.de

Weitere Informationen finden Sie im Download-Center.