COVID-19 und Paxlovid Beauftragte

Simone Hudel, Pflegeleitung

 

COVID-19 und Hygiene Beauftragte

Annett Hirsch

 

COVID-19-Beauftragte oder -Beauftragter

Durch die Corona-Pandemie sind die Anforderungen an eine Einrichtung stark gewachsen. Aufgrund des dynamischen Geschehens bedarf es einer steten Anpassung der Vorgänge aktualisierter Informationen (Verordnungen, Gesetze, Fachinformationen). Maßnahmen zum Schutz aller sind konsequent umzusetzen. Zu dem ergibt sich für Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Angehörigen, Personal sowie Verantwortliche und Netzwerkpartner außerhalb der Einrichtungen vermehrt Gesprächsbedarf. Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 verlangt ein oder mehrere Beauftragte, die sich bei der Pandemiebekämpfung um die Koordinierung der Impfungen, der Testungen,der Hygieneanforderungen und der antiviralen Medikation kümmern.
Dies gilt für die Zeit vom 01.10.22 bis zum 07.04.23.

Die benannten Personen haben sicher zustellen, dass

  • Hygieneanforderungen eingehalten werden
  • festgelegte Organisations- und Verfahrensabläufe im Zusammenhang mit dem Impfen (Kontrolle des Impfstatus, Unterstützung von Impfungen in der Einrichtung) und dem Testen (bestehende Vorgaben und Empfehlungen des RKI) beachtet werden und
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Versorgung von Bewohnenden von vollstationären Pflegeeinrichtungen mit antiviralen COVID-19-Arzneimitteln in der jeweiligen Einrichtung vorgesehen werden. Die Beauftragten benachrichtigen behandelnde Ärztinnen und Ärzte bei Coronapositiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern, damit diese evtl. eine antivirale Therapie einleiten können. Die Entscheidung für eine solche Therapie liegt nach wie vor in ärztlicher Verantwortung.
  • § 35 IfSG sieht auch vor, dass die Aufgaben der benannten Personen in pflegefachlich orientierten Grundlagen und Verfahrenshinweisen beschrieben werden, die bis zum 15. Oktober 2022 durch den Qualitätsausschuss Pflege zu erarbeiten sind. Das Bundesministerium für Gesundheit arbeitet schon jetzt eng mit den Verbänden der Leistungserbringer und der Pflegekassen bei der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zusammen, die in die entsprechenden Vorgaben des Qualitätsausschusses einfließen sollen. Ausdrückliches Ziel ist eine bürokratiearme und praxisnahe Unterstützung der Einrichtungen bei der Umsetzung.
  • Die Umsetzung der Anforderungen, Abläufe und Maßnahmen ist zu dokumentieren. Das Gesundheitsamt überwacht dies und kann Sanktionen aussprechen, wenn bei der Aufgabenwahrnehmung die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten werden (§ 73 IfSG)

Kontakt

Haus des Lebens
Seniorenzentrum Driedorf
Schulberg 3
35759 Driedorf

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Fax: 02775 9405-100
E-Mail: info(at)hdl-driedorf.de

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